15 W 597/88•Oberlandesgericht Hamm, 1989-01-04, 15 W 597/88
Oberlandesgericht Hamm, 1989-01-04, 15 W 597/88
15 W 597/88Obergericht04.01.1989
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 597/88 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1989-01-04
Aktenzeichen: 15 W 597/88
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1989:0104.15W597.88.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die erste Beschwerde des Beteiligten vom 11. November 1988 gegen den Beschluß des Amtsgerichts (XXX) 3. November 1988 als unbegründet zurückgewiesen wird.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden dem Beteiligten auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Verfahren dritter Instanz beträgt 1.000,- DM.
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