Oberlandesgericht Hamm, 1989-01-26, 1 Ws 354/88

1 Ws 354/88Obergericht26.01.1989

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 354/88 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1989-01-26

Aktenzeichen: 1 Ws 354/88

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1989:0126.1WS354.88.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der Antrag wird als unbegründet verworfen.

Die Antragstellern trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten im gerichtlichen Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen.

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