6 U 253/88•Oberlandesgericht Hamm, 1989-01-26, 6 U 253/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 253/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-01-26
Aktenzeichen: 6 U 253/88
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1989:0126.6U253.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 26. Mai 1988 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 1.813,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5. Februar 1988 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 2/3, die Beklagten als Gesamtschuldner 1/3.
Von den Kosten der zweiten Instanz tragen der Kläger 3/4, die Beklagten als Gesamtschuldner 1/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Kläger in Höhe von 6.027,- DM, die Beklagten in Höhe von 1.813,- DM.
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