20 U 121/88•Oberlandesgericht Hamm, 1989-02-08, 20 U 121/88
Oberlandesgericht Hamm, 1989-02-08, 20 U 121/88
20 U 121/88Obergericht08.02.1989
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 121/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-02-08
Aktenzeichen: 20 U 121/88
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1989:0208.20U121.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 04. Februar 1988 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten der Berufung auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 13.000,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit durch Bürgschaft einer bundesdeutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts zu leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.