3 Ws 68/89•Oberlandesgericht Hamm, 1989-02-14, 3 Ws 68/89
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 68/89 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1989-02-14
Aktenzeichen: 3 Ws 68/89
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1989:0214.3WS68.89.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben, soweit er die Anordnung und Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung bezüglich der Angeschuldigten ... und ... betrifft.
Als 2. Pflichtverteidiger wird dem Angeschuldigten ... anstelle des Rechtsanwalts ... aus ... Rechtsanwalt ... aus ... und der Angeschuldigten ... anstelle der Rechtsanwältin ... aus ... Rechtsanwalt, aus ... beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die den Angeschuldigten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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