15 W 513/88•Oberlandesgericht Hamm, 1989-04-07, 15 W 513/88
Oberlandesgericht Hamm, 1989-04-07, 15 W 513/88
15 W 513/88Obergericht07.04.1989
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 513/88 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1989-04-07
Aktenzeichen: 15 W 513/88
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1989:0407.15W513.88.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortigen weiteren Beschwerden werden zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten des Verfahrens dritter Instanz trägt der Beteiligte zu 2) 95 %, der Beteiligte zu 1) 5 %. Die in diesem Verfahren angefallenen außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Verfahren dritter Instanz wird auf 205.000,- DM festgesetzt.
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