13 UF 123/89•Oberlandesgericht Hamm, 1989-09-29, 13 UF 123/89
Oberlandesgericht Hamm, 1989-09-29, 13 UF 123/89
13 UF 123/89Obergericht29.09.1989
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 123/89 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1989-09-29
Aktenzeichen: 13 UF 123/89
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1989:0929.13UF123.89.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen
Tenor
Unter Zurückweisung ihres weitergehenden Antrages und Rechtsmittels wird auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 10.4.1989 der am 22.3.1989 verkündete Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen abgeändert.
Der Antragstellerin werden über den Teilvergleich vom 23.01.1989 hinaus folgende Hausratsgegenstände zugewiesen:
aus dem Wohnzimmer,
a)
1 Vitrinenschrank,
b)
1 Couchtisch und von der Couchgarnitur das zweisitzige Sofa und 1 Sessel,
c)
1 Stehlampe,
aus dem Badezimmer,
a)
1 kleines Regal,
b)
1 Waschmaschine,
eine Einbauküche mit eingebautem Kühlschrank und Herd.
Die Kosten des gesamten Hausratsteilungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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