Oberlandesgericht Hamm, 1989-09-29, 13 UF 123/89

13 UF 123/89Obergericht29.09.1989

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 123/89 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1989-09-29

Aktenzeichen: 13 UF 123/89

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1989:0929.13UF123.89.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen

Tenor

Unter Zurückweisung ihres weitergehenden Antrages und Rechtsmittels wird auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 10.4.1989 der am 22.3.1989 verkündete Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen abgeändert.

Der Antragstellerin werden über den Teilvergleich vom 23.01.1989 hinaus folgende Hausratsgegenstände zugewiesen:

aus dem Wohnzimmer,

a)

1 Vitrinenschrank,

b)

1 Couchtisch und von der Couchgarnitur das zweisitzige Sofa und 1 Sessel,

c)

1 Stehlampe,

aus dem Badezimmer,

a)

1 kleines Regal,

b)

1 Waschmaschine,

eine Einbauküche mit eingebautem Kühlschrank und Herd.

Die Kosten des gesamten Hausratsteilungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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