9 U 194/88•Oberlandesgericht Hamm, 1989-10-03, 9 U 194/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 194/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-10-03
Aktenzeichen: 9 U 194/88
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1989:1003.9U194.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. April1988 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Klägers beträgt 4.202,43 DM.
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