Oberlandesgericht Hamm, 1989-10-03, 9 U 194/88

9 U 194/88Obergericht03.10.1989

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 194/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-10-03

Aktenzeichen: 9 U 194/88

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1989:1003.9U194.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. April1988 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Klägers beträgt 4.202,43 DM.

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