Oberlandesgericht Hamm, 1989-12-18, 32 U 83/89

32 U 83/89Obergericht18.12.1989

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 U 83/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-12-18

Aktenzeichen: 32 U 83/89

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1989:1218.32U83.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 27. Januar 1989 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin kann die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.

Die Beschwer der Beklagten beträgt 50.000,-- DM.

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