Oberlandesgericht Hamm, 1990-01-08, 8 WF 642/89

8 WF 642/89Obergericht08.01.1990

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 642/89 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1990-01-08

Aktenzeichen: 8 WF 642/89

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:0108.8WF642.89.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird - soweit den Klägern die nachgesuchte Prozeßkostenhilfe verweigert worden ist - aufgehoben und die Sache zur erneuten Bescheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.

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