Oberlandesgericht Hamm, 1990-01-09, 26 U 192/88

26 U 192/88Obergericht09.01.1990

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 192/88 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 1990-01-09

Aktenzeichen: 26 U 192/88

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:0109.26U192.88.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 6. Juli 1988 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts teilweise abgeändert.

Die Klage ist, soweit sie sich auf Verschmutzungen infolge Rißbildungen stützt, dem Grunde nach zu 1/2 gerechtfertigt; im übrigen bleibt sie abgewiesen.

Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufungsinstanz, an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

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