26 U 192/88•Oberlandesgericht Hamm, 1990-01-09, 26 U 192/88
Oberlandesgericht Hamm, 1990-01-09, 26 U 192/88
26 U 192/88Obergericht09.01.1990
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 192/88 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1990-01-09
Aktenzeichen: 26 U 192/88
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:0109.26U192.88.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 6. Juli 1988 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts teilweise abgeändert.
Die Klage ist, soweit sie sich auf Verschmutzungen infolge Rißbildungen stützt, dem Grunde nach zu 1/2 gerechtfertigt; im übrigen bleibt sie abgewiesen.
Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufungsinstanz, an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.
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