Oberlandesgericht Hamm, 1990-01-30, 28 U 234/89

28 U 234/89Obergericht30.01.1990

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 234/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-01-30

Aktenzeichen: 28 U 234/89

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:0130.28U234.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14. Juni 1989 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden, dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer beträgt für den Kläger 25.000,00 DM.

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