5 UF 352/89•Oberlandesgericht Hamm, 1990-02-09, 5 UF 352/89
Oberlandesgericht Hamm, 1990-02-09, 5 UF 352/89
5 UF 352/89Obergericht09.02.1990
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 352/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-02-09
Aktenzeichen: 5 UF 352/89
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:0209.5UF352.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 5. Juli 1989 verkündete Teilurteil des Amtsgerichts Iserlohn teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage der Klägerin wird abgewiesen.
Hinsichtlich der Widerklage des Beklagten bleibt es bei der Feststellung, daß die Hauptsache erledigt ist.
Die Kostenentscheidung - auch hinsichtlich der Kosten der Berufung - bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
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