Oberlandesgericht Hamm, 1990-03-28, 20 U 146/89

20 U 146/89Obergericht28.03.1990

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 146/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-03-28

Aktenzeichen: 20 U 146/89

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:0328.20U146.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. März 1989 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 59.000,- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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