Oberlandesgericht Hamm, 1990-10-08, 8 U 38/90

8 U 38/90Obergericht08.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 38/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-10-08

Aktenzeichen: 8 U 38/90

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:1008.8U38.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. November 1989 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagten in Höhe von 23.664,95 DM.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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