Oberlandesgericht Hamm, 1990-10-24, 20 U 290/89

20 U 290/89Obergericht24.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 290/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-10-24

Aktenzeichen: 20 U 290/89

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:1024.20U290.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. September 1989 verkündete Urteil der Zivilkammer III des Landgerichts Detmold abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 4. April 1989 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 3/4 die Beklagte und zu 1/4 der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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