20 U 290/89•Oberlandesgericht Hamm, 1990-10-24, 20 U 290/89
Oberlandesgericht Hamm, 1990-10-24, 20 U 290/89
20 U 290/89Obergericht24.10.1990
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 290/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-10-24
Aktenzeichen: 20 U 290/89
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:1024.20U290.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. September 1989 verkündete Urteil der Zivilkammer III des Landgerichts Detmold abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 4. April 1989 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 3/4 die Beklagte und zu 1/4 der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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