20 U 35/90•Oberlandesgericht Hamm, 1990-10-24, 20 U 35/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 35/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-10-24
Aktenzeichen: 20 U 35/90
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:1024.20U35.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. November 1989 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert:
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs und über die Kosten des Rechtsstreits wird das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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