27 U 105/90•Oberlandesgericht Hamm, 1990-11-08, 27 U 105/90
Oberlandesgericht Hamm, 1990-11-08, 27 U 105/90
27 U 105/90Obergericht08.11.1990
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 105/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-11-08
Aktenzeichen: 27 U 105/90
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:1108.27U105.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Februar 1990 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird das genannte Urteil im Leistungs- und Kostenausspruch abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, insgesamt 5.493,18 DM nebst 6,5% Zinsen seit dem 29. November 1988 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.