Oberlandesgericht Hamm, 1990-12-05, 20 U 177/90

20 U 177/90Obergericht05.12.1990

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 177/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-12-05

Aktenzeichen: 20 U 177/90

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:1205.20U177.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das 1. März 1990 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.500,- DM abzuwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistungen durch Bankbürgschaft zu erbringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.