23 U 41/90•Oberlandesgericht Hamm, 1990-12-10, 23 U 41/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 U 41/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-12-10
Aktenzeichen: 23 U 41/90
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1990:1210.23U41.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 4. Mai 1990 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.552,95 DM zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten der 1. Instanz tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.
Von den Kosten der Berufungsinstanz werden 81 % der Beklagten und 19 % dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Der Kläger ist Höhe von 2.447,05 DM beschwert, die Beklagte ist es in Höhe von 10.552,95 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.