15 W 30/91•Oberlandesgericht Hamm, 1991-02-14, 15 W 30/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 30/91 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1991-02-14
Aktenzeichen: 15 W 30/91
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1991:0214.15W30.91.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
I. 1)
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben, soweit das Landgericht die Beschwerden der Antragsteller vom 30. Oktober 1990 hinsichtlich ihres Adoptionsantrages und ihres Antrages auf Ersetzung der Adoptionseinwilligung des beteiligten Jugendamtes (gemäß § 1746 Abs. 3 BGB) zurückgewiesen hat.
Auf die vorbezeichneten Beschwerden der Antragsteller wird der Beschluß des Amtsgerichts Herford vom 15. Oktober 1990 insoweit aufgehoben, wie das Amtsgericht die vorstehend unter 1) bezeichneten beiden Anträge zurückgewiesen hat. In diesem Umfange wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
II.
Die weitere Beschwerde betreffend den Antrag der Antragsteller auf Ersetzung der Einwilligung der Kindesmutter in die Adoption ihres Kindes xxx durch die Antragsteller wird zurückgewiesen.
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