8 U 173/90•Oberlandesgericht Hamm, 1991-04-17, 8 U 173/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 173/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-04-17
Aktenzeichen: 8 U 173/90
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1991:0417.8U173.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. März 1990 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts ... wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden je zur Hälfte den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Beklagten beträgt je 37.500,- DM.
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