Oberlandesgericht Hamm, 1991-05-25, 20 W 19/91

20 W 19/91Obergericht25.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 W 19/91 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1991-05-25

Aktenzeichen: 20 W 19/91

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1991:0525.20W19.91.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 15.03.1991 wird der Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 24. September 1990 abgeändert:

Dem Antragstellerin wird für die erste Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... aus ... Prozeßkostenhilfe mit Wirkung ab Antragstellung bewilligt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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