20 W 19/91•Oberlandesgericht Hamm, 1991-05-25, 20 W 19/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 W 19/91 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1991-05-25
Aktenzeichen: 20 W 19/91
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1991:0525.20W19.91.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 15.03.1991 wird der Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 24. September 1990 abgeändert:
Dem Antragstellerin wird für die erste Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... aus ... Prozeßkostenhilfe mit Wirkung ab Antragstellung bewilligt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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