Oberlandesgericht Hamm, 1991-11-28, 21 U 33/91

21 U 33/91Obergericht28.11.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 33/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-11-28

Aktenzeichen: 21 U 33/91

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1991:1128.21U33.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 26.10.1990 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 1 ) darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung, auch durch Bürgschaft eines deutschen Bankinstituts, in Höhe von 21.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor entsprechend Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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