21 U 33/91•Oberlandesgericht Hamm, 1991-11-28, 21 U 33/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 33/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-11-28
Aktenzeichen: 21 U 33/91
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1991:1128.21U33.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 26.10.1990 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 1 ) darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung, auch durch Bürgschaft eines deutschen Bankinstituts, in Höhe von 21.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor entsprechend Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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