Oberlandesgericht Hamm, 1992-01-17, 5 UF 264/91

5 UF 264/91Obergericht17.01.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 264/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-01-17

Aktenzeichen: 5 UF 264/91

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1992:0117.5UF264.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 2. Juli 1991 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwelm abgeändert.

Die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich der Parteien vor dem Amtsgericht Schwelm in dem Verfahren 34 F 38/85 vom 22. Oktober 1985 durch die Beklagte wird für unzulässig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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