1 Ws 27 u. 28/92•Oberlandesgericht Hamm, 1992-01-21, 1 Ws 27 u. 28/92
Oberlandesgericht Hamm, 1992-01-21, 1 Ws 27 u. 28/92
1 Ws 27 u. 28/92Obergericht21.01.1992
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 27 u. 28/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-01-21
Aktenzeichen: 1 Ws 27 u. 28/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1992:0121.1WS27U28.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
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Dem Verurteilten wird auf seine Kosten gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt.
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Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Die Aussetzung der Vollstreckung der Strafreste aus den Urteilen des Amtsgerichts Herne-Wanne vom 2. November 1987 und 28. August 1989 wird abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.
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