Oberlandesgericht Hamm, 1992-02-20, 1 UF 528/90

1 UF 528/90Obergericht20.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 UF 528/90 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1992-02-20

Aktenzeichen: 1 UF 528/90

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1992:0220.1UF528.90.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1.Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29. November 1990 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Minden teilweise wie folgt abgeändert:

Die Erhöhungsklage der Klägerin wird abgewiesen.

Die Widerklage des Beklagten wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Kläger zu 1) und 2) als Gesamtschuldner 7/8 und der Beklagte 1/8. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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