9 U 206/90•Oberlandesgericht Hamm, 1992-02-28, 9 U 206/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 206/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-02-28
Aktenzeichen: 9 U 206/90
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1992:0228.9U206.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. August 1990 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung mit Ausnahme eines Betrages von 131,01 DM; diesen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Klägerin beträgt 15.508,89 DM.
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