5 UF 2/92•Oberlandesgericht Hamm, 1992-06-05, 5 UF 2/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 2/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-06-05
Aktenzeichen: 5 UF 2/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1992:0605.5UF2.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. Oktober 1991 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das vorgenannte Urteil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.276,92 DM nebst 4% Zinsen seit dem 16. Dezember 1991 zu zahlen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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