Oberlandesgericht Hamm, 1992-07-28, 20 W 51/91

20 W 51/91Obergericht28.07.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 W 51/91 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1992-07-28

Aktenzeichen: 20 W 51/91

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1992:0728.20W51.91.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Das angefochtene Teilanerkenntnis- und Schlußurteil wird in der Kostenentscheidung dahingehend abgeändert, daß die Klägerin 15 % und die Beklagte 85 % der Kosten des Rechtsstreits tragen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 9.000,00 DM festgesetzt.

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