20 W 51/91•Oberlandesgericht Hamm, 1992-07-28, 20 W 51/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 W 51/91 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-07-28
Aktenzeichen: 20 W 51/91
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1992:0728.20W51.91.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Das angefochtene Teilanerkenntnis- und Schlußurteil wird in der Kostenentscheidung dahingehend abgeändert, daß die Klägerin 15 % und die Beklagte 85 % der Kosten des Rechtsstreits tragen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 9.000,00 DM festgesetzt.
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