3 Ss OWi 650/92•Oberlandesgericht Hamm, 1992-10-22, 3 Ss OWi 650/92
Oberlandesgericht Hamm, 1992-10-22, 3 Ss OWi 650/92
3 Ss OWi 650/92Obergericht22.10.1992
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 650/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-10-22
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 650/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1992:1022.3SS.OWI650.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die dem Betroffenen im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, verworfen.
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