Oberlandesgericht Hamm, 1992-11-17, 9 W 41/92

9 W 41/92Obergericht17.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 W 41/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1992-11-17

Aktenzeichen: 9 W 41/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1992:1117.9W41.92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Der Klägerin wird für die Klage in vollem Unfang Prozeßkostenhilfe bewilligt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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