3 U 140/92•Oberlandesgericht Hamm, 1993-01-20, 3 U 140/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 140/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-20
Aktenzeichen: 3 U 140/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0120.3U140.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. März 1992 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, falls nicht zuvor die Beklagten in derselben Höhe Sicherheit geleistet haben.
Die Beklagten und die Klägerin können Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.
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