Oberlandesgericht Hamm, 1993-01-27, 33 U 100/92

33 U 100/92Obergericht27.01.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 33 U 100/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-01-27

Aktenzeichen: 33 U 100/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0127.33U100.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04. Juni 1992 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, den vom ... zu Bauspar-Nummer: ... erteilten Grundschuldbrief über 33.300,00 DM Zug um Zug gegen Zahlung von 25.344,02 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 07. Februar 1992 an den Kläger herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil beschwert den Kläger in Höhe von 25.344,02 DM.

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