3 U 175/92•Oberlandesgericht Hamm, 1993-01-27, 3 U 175/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 175/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-27
Aktenzeichen: 3 U 175/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0127.3U175.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Juni 1992 verkündete Urteil der Zivilkammer III b des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 15.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet, die er auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen kann.
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