Oberlandesgericht Hamm, 1993-01-29, 9 U 133/92

9 U 133/92Obergericht29.01.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 133/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-01-29

Aktenzeichen: 9 U 133/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0129.9U133.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Mai 1992 verkündete Urteil

der 3. Zivilkammer des Landgericht Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 2.576,43 DM.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO

abgesehen.

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