9 U 133/92•Oberlandesgericht Hamm, 1993-01-29, 9 U 133/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 133/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-29
Aktenzeichen: 9 U 133/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0129.9U133.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Mai 1992 verkündete Urteil
der 3. Zivilkammer des Landgericht Dortmund abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Kläger in Höhe von 2.576,43 DM.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO
abgesehen.
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