20 U 124/92•Oberlandesgericht Hamm, 1993-02-03, 20 U 124/92
Oberlandesgericht Hamm, 1993-02-03, 20 U 124/92
20 U 124/92Obergericht03.02.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 124/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-02-03
Aktenzeichen: 20 U 124/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0203.20U124.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.02.1992 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Zur Klarstellung wird der Tenor wie folgt neu gefaßt:
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger aus dem Vorfall vom 25.06.1988 bedingungsgemäß Versicherungsschutz zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beide Parteien können Sicherheit leisten durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse.
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