Oberlandesgericht Hamm, 1993-02-10, 3 U 262/92

3 U 262/92Obergericht10.02.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 262/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-02-10

Aktenzeichen: 3 U 262/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0210.3U262.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung ihres Rechtsmittels im übrigen - das am 27. August 1992 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.424,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 03. Mai 1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit sie nicht in der Hauptsache erledigt ist (negative Feststellung).

Von den Kosten des 1. Rechtszuges trägt d ie Klägerin 3/4 und der Beklagte 1/4.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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