3 U 114/92•Oberlandesgericht Hamm, 1993-02-17, 3 U 114/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 114/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-02-17
Aktenzeichen: 3 U 114/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0217.3U114.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 27. Februar 1992 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. Juni 1991 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen materiellen und immateriellen Zukunftsschaden aus Anlaß der paravertebralen Wurzelinfiltration vom 25. September 1990 zu ersetzen, vorbehaltlich eines gesetzlichen Forderungsübergangs.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 3/5, der Beklagte 2/5.
Von den Kosten der Berufung trägt der Kläger 2/5, der Beklagte 3/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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