Oberlandesgericht Hamm, 1993-03-24, 3 U 111/92

3 U 111/92Obergericht24.03.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 111/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-03-24

Aktenzeichen: 3 U 111/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0324.3U111.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 05. März 1992 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können Vollstreckungsmaßnahmen der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 DM, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten, wobei den Beklagten gestattet wird, diese Sicherheitsleistung auch durch eine unbedingte und unbefristete Bank- oder Sparkassenbürgschaft zu erbringen.

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