3 U 144/90•Oberlandesgericht Hamm, 1993-04-21, 3 U 144/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 144/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-04-21
Aktenzeichen: 3 U 144/90
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0421.3U144.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 22. März 1990 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das genannte Urteil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44.297,00 DM nebst 4 % Zinsen aus 6.032,45 DM vom 21. Juli 1989 bis zum 31. Dezember 1991, 14 % Zinsen aus 36.032,45 DM vom 1. Januar 1992 bis zum 2. August 1992, 14,5 % Zinsen aus 36.032,45 DM vom 3. August 1992 bis zum 17. September 1992 und 14 % Zinsen aus 36.032,45 DM seit dem 18. September 1992 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und 14/15 der Kosten der ersten Instanz. Der Kläger trägt 1/15 der Kosten der ersten Instanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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