6 U 259/92•Oberlandesgericht Hamm, 1993-04-22, 6 U 259/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 259/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-04-22
Aktenzeichen: 6 U 259/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0422.6U259.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 07. Oktober 1992 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.392,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10.09.1992 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 3/4, die Beklagte 1/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 5.000,00 DM.
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