Oberlandesgericht Hamm, 1993-04-25, 8 U 188/93

8 U 188/93Obergericht25.04.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 188/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-04-25

Aktenzeichen: 8 U 188/93

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0425.8U188.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Juli 1993 verkündete Urteil der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 7.500,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger kann die Sicherheit durch Bürgschaft einer als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen deutschen Bank erbringen.

Die Beschwer des Beklagten liegt über 60.000,00 DM.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.