Oberlandesgericht Hamm, 1995-07-03, 22 U 137/94

22 U 137/94Obergericht03.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 137/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-07-03

Aktenzeichen: 22 U 137/94

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1995:0703.22U137.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 11. Mai 1994 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte, in gleicher Höhe vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Beschwer der Kläger übersteigt 60.000,00 DM.

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