20 U 76/95•Oberlandesgericht Hamm, 1995-07-07, 20 U 76/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 76/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-07-07
Aktenzeichen: 20 U 76/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1995:0707.20U76.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 1994 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte zu einer Zahlung von mehr als 9.490,00 DM nebst Zinsen verurteilt worden ist.
Die Kosten 1. Instanz tragen zu 82 % der Kläger und zu 18 % die Beklagte.
Die Kosten 2. Instanz tragen zu 92 % der Kläger und zu 8 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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