Oberlandesgericht Hamm, 1995-07-07, 20 U 76/95

20 U 76/95Obergericht07.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 76/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-07-07

Aktenzeichen: 20 U 76/95

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1995:0707.20U76.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 1994 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte zu einer Zahlung von mehr als 9.490,00 DM nebst Zinsen verurteilt worden ist.

Die Kosten 1. Instanz tragen zu 82 % der Kläger und zu 18 % die Beklagte.

Die Kosten 2. Instanz tragen zu 92 % der Kläger und zu 8 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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