2 Ws 358/95•Oberlandesgericht Hamm, 1995-07-13, 2 Ws 358/95
Oberlandesgericht Hamm, 1995-07-13, 2 Ws 358/95
2 Ws 358/95Obergericht13.07.1995
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 358/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-07-13
Aktenzeichen: 2 Ws 358/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1995:0713.2WS358.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Beschluß des Vorsitzenden der XVIII. Strafkammer des Landgerichts Dortmund vom 22. Mai 1995 wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.
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