Oberlandesgericht Hamm, 1995-07-13, 2 Ws 358/95

2 Ws 358/95Obergericht13.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 358/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-07-13

Aktenzeichen: 2 Ws 358/95

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1995:0713.2WS358.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Beschluß des Vorsitzenden der XVIII. Strafkammer des Landgerichts Dortmund vom 22. Mai 1995 wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.

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