20 U 77/95•Oberlandesgericht Hamm, 1995-09-22, 20 U 77/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 77/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-09-22
Aktenzeichen: 20 U 77/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1995:0922.20U77.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.11.1994 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beide Parteien können die Sicherheit auch durch unbeschränkte Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.
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