Oberlandesgericht Hamm, 1995-10-10, 27 U 91/95

27 U 91/95Obergericht10.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 91/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-10-10

Aktenzeichen: 27 U 91/95

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1995:1010.27U91.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Februar 1995 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Beiden Parteien wird nachgelasen, die Sicherheit auch durch Prozeßbürgschaft eines als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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