27 U 91/95•Oberlandesgericht Hamm, 1995-10-10, 27 U 91/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 91/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-10
Aktenzeichen: 27 U 91/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1995:1010.27U91.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Februar 1995 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Beiden Parteien wird nachgelasen, die Sicherheit auch durch Prozeßbürgschaft eines als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.