4 U 76/95•Oberlandesgericht Hamm, 1995-10-10, 4 U 76/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 76/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-10
Aktenzeichen: 4 U 76/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1995:1010.4U76.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 27. Januar 1995 verkündete Urteil der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Es wird festgestellt, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Streitwert entsprechend den in erster Instanz angefallenen Kosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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