33 U 45/95•Oberlandesgericht Hamm, 1995-12-01, 33 U 45/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 33 U 45/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-01
Aktenzeichen: 33 U 45/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1995:1201.33U45.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. März 1995 verkündete Schlußurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 280.000,00 DM, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Das Urteil beschwert die Beklagten in Höhe von 205.000,00 DM.
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